Himmlische Eichen
Auswahl eines Baumes
Man kann seinen eigenen Baum bereits zu Lebzeiten aussuchen und reservieren oder nach einem Todesfall wählen die Angehörigen den Baum aus. Am besten nehmen Sie dazu im Voraus Kontakt mit uns auf. Wenn Sie unsere Bestattungswälder besuchen, erkennen Sie die bereits reservierten Bäume an einer blauen Markierung. Bäume, die noch zur Verfügung stehen, sind weiss markiert.
Wenn Ihnen ein Baum gefällt, schliessen Sie mit uns eine Vereinbarung ab. Der Baum ist dann reserviert oder steht für eine Bestattung zur Verfügung.
Pro Baum wird nur eine Vereinbarung abgeschlossen. Darin kann angegeben werden, ob später weitere Angehörige unter dem selben Baum bestattet werden können. Die Bäume sind ab Abschluss der Vereinbarung mindestens 30 Jahre geschützt.
Auch Bäume können krank werden oder absterben. Aus Sicherheitsgründen kann es dann nötig werden, einen Baum im Bestattungswald zu fällen. Oder aber ein Sturm fällt einen Baum. Ist noch keine Bestattung erfolgt, wird ein anderer Baum zur Verfügung gestellt. Nach einer Bestattung wird durch die Forstdienste Lenzia auf demselben Standort ein junger Baum gepflanzt.
Die Bestattung
Grundsätzlich ähnelt die Beisetzung derjenigen der traditionellen Urnenbestattung. Die Forstdienste Lenzia bereiten die Öffnung im Stammbereich des ausgewählten Baumes vor. Die Asche wird von den Angehörigen oder von einer von ihnen gewählten Person eingebracht.
Zum Schutz der Natur ist ein stille Beisetzung im Familienkreis erwünscht. Der Bestattungsort ist zu Fuss erreichbar. Damit der Wald naturnah bleibt, ist von Baumschmuck, Inschrifttafeln oder Andenken abzusehen.
Kosten
Die Kosten für eine Bestattung in unserem Wald richten sich nach dem Umfang des ausgewählten Baumes, auf Brusthöhe gemessen. Folgende Tabelle zeigt Beispiele.
Umfang Kosten
Bis 125 cm 4'000.-
190 cm 5'300.-
250 cm 6'500.-
(exkl. MWST)
Eine Liste der zur Verfügung stehenden Bäume mit den jeweiligen Preisen erhalten Sie bei uns. Sollen weitere Angehörige unter demselben Baum bestattet werden, fallen jeweils noch die Hälfte der Kosten zusätzlich an.
Einwohner und Ortsbürger der Gemeinden Lenzburg, Ammerswil, Niederlenz, Othmarsingen und Staufen bezahlen 10% bzw. 20% weniger.
Die Kosten fallen nach dem Abschluss der Vereinbarung an.
Allgemeine Regeln
Bestattungen im Wald erfordern die Beratung durch die Forstdienste Lenzia und die Zustimmung des Waldeigentümers (vgl. § 7 Bestattungsverordnung des Kanton Aargaus vom 11. Nov. 2009).
Im Wald gilt grundsätzlich Fahrverbot für Motorfahrzeuge - zur Wahrung der Stille und Erholung der Waldbesucher. Informationstafeln am Waldeingängen und Faltbltter geben Auskunft über bestehende und markierte Parkplätze.